Allgemeine Geschäftsbedingungen

der GGH Gebrauchtwagengroßhandel Nord-Süd GmbH
für den Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen und Anhängern an Wiederverkäufer

§1 Anwendungs- und Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über den Kauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen und Anhängern mit solchen Kunden, die Unternehmer sind. Gebraucht sind auch solche Fahrzeuge und Anhänger, die - unabhängig von der km-Laufleistung und Abnutzung im Übrigen - vor Übergabe an den Kunden bereits mindestens einmal auf einen anderen Eigentümer zugelassen sind.
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unabhängig von einem gesonderten Hinweis im Einzelfall auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte.
  3. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
  4. Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen. Abweichende mündliche Nebenabreden sind aus Beweiszwecken schriftlich niederzulegen.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsantrag ist vom Kunden abzugeben. Wir sind berechtigt, ein Angebot des Kunden binnen einer Frist von zwei Wochen zu akzeptieren.
  2. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung des Kaufgegenstandes zustande.

§ 3 Preise und Zahlungen

  1. Die von uns genannten Preise sind ohne Abzug zu zahlen. Skonto wird mangels abweichender Vereinbarung nicht gewährt.
  2. Die Zahlung erfolgt bar ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle und ist sofort fällig.
  3. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Es bleibt uns vorbehalten, den Verzug durch die Erteilung einer nach Fälligkeit zuzustellenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 gerät der Kunde in Verzug, wenn vereinbart ist, dass die Vergütung zu einem kalendermäßig bestimmten oder bestimmbaren Zeitpunkt gezahlt werden soll, und der Kunde nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet.
  4. Bei Verzug des Schuldners sind wir berechtigt,
    1. unbeschadet eines nachzuweisenden höheren Schadens Jahres-Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen,
    2. alle Ansprüche aus diesem oder anderen Geschäften, auch soweit einzelne Raten noch nicht fällig sind, gegenüber dem Kunden sofort geltend zu machen,
    3. Lieferungen oder sonstigen Leistungen aus diesem oder anderen Geschäften bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns zustehender Ansprüche aus diesem oder anderen Aufträgen durch den Besteller zurückzubehalten,
    4. angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.
  5. Unseren Ansprüchen gegenüber ist die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten und die Aufrechnung sowie die Einrede des nicht oder mangelhaft erfüllten Vertrages ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt.

§ 4 Leistungen und Lieferungen - Fristen

  1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich und unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss.
  2. Ausführungs- und Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn eine Verzögerung auf vorübergehenden Leistungshindernissen beruht, die nicht von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind. Dauert die Verzögerung länger als vier Monate an, kann der Kunde unbeschadet anderer Rücktrittsrechte vom Vertrag zurücktreten.
  3. Soweit sich der Kaufgegenstand bei Vertragsschluss nicht in unserem unmittelbaren Besitz befindet, steht die Lieferung unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Erfolgt die Selbstbelieferung nicht richtig und rechtzeitig, beginnen die vereinbarten Fristen erst nach ordnungsgemäßer Selbstbelieferung zu laufen. Alternativ sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn es uns trotz aller zumutbaren Anstrengungen nicht gelingt, den Kaufgegenstand binnen der vereinbarten Frist zu beschaffen. Dieses Rücktrittsrecht steht auch dem Kunden zu, wenn durch die Fristveränderung die vereinbarte Leistungszeit unzumutbar überschritten wird.
  4. Geraten wir mit unserer Leistung in Verzug, ist der Verzugsschaden auf 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung beschränkt. Uns bleibt der Nachweis eines geringeren, dem Kunden der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Tritt der Kunde aufgrund des Lieferverzuges unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurück und / oder verlangt Schadensersatz statt der Leistung oder wird uns die Leistung während des Lieferverzuges unmöglich, beschränkt sich der Anspruch des Kunden bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Uns bleibt der Nachweis eines geringeren, dem Kunden der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 5 Auslieferungsstandard / Qualitätsnorm

Unsere Fahrzeuge werden, insoweit nichts anderes genannt oder vereinbart wird, von Gebrauchsspuren befreit. Im Rahmen der Fertigstellung für den Kunden tragen wir dafür Sorge, dass unter Anwendung fachgerechter Technologien

  • kleine Dellen im direkten Sichtbereich entfernt,
  • große Dellen auch außerhalb des direkten Sichtbereichs entfernt,
  • polierbare Lackfehler wegpoliert,
  • lackierbare Lackfehler lackiert,
  • reparaturfähige Chassisteile repariert und lackiert,
  • nicht reparaturfähige Chassisteile ausgetauscht und lackiert,
  • defekte Sitzpolster mittels Smart-Repair repariert oder erneuert

werden.

Fehlteile ersetzen wir oder liefern sie unseren Kunden nach, insofern sie nicht unter eine Bagatellgrenze für Kleinteile fallen (zum Beispiel Zigarettenanzünder). Fahrzeugspezifisches Zubehör wie z.B. Zweitschlüssel oder Servicehefte liefern wir bis spätestens 6 Wochen nach Auslieferung des Fahrzeuges nach, falls es fehlen sollte. Fehlende oder sehr stark beschädigte Radkappen / Alufelgen werden von uns ersetzt oder – insofern fachgerecht möglich – repariert. Mit alters- und laufleistungsbedingten Gebrauchsspuren an Radkappen / Alufelgen ist zu rechnen. Da die Fahrzeuge auf dem Transport zum Kunden erneut schmutzig werden, sind unsere Fahrzeuge nicht für den Endkunden aufbereitet. Stattdessen liefern wir die Fahrzeuge mit einer B2B-Aufbereitung, d.h. übergewaschen und ausgesaugt. Die Frontscheiben entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.

Die Fahrzeuge werden von uns dabei so behandelt, dass unsere Kunden nur eine Schadenspauschale von 100 Euro excl. MWSt. einzukalkulieren haben. Darüber hinaus gehende Mängel oder von uns nicht lieferbare Teile regulieren wir gem. unserer Qualitätsnorm mit Pauschalbeträgen, deren Details unser Verkaufsberaterteam gerne persönlich erläutert.

§ 6 Abnahme

  1. Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen nach Zustellung der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
  2. Gerät der Kunde mit der Abnahme in Verzug, beläuft sich der Verzugsschaden auf 10% des Rechnungswertes. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder unser Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Wir behalten uns das Eigentum an diesen Sachen darüber hinaus vor bis zur vollständigen Zahlung aller bestehenden und künftig noch entstehenden Forderungen aus der schon bestehenden oder durch den Vertrag eingeleiteten Geschäftsbeziehung.
  2. Auf Verlangen des Kunden sind wir zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung angemessene Sicherheit besteht.
  3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht uns das Recht zum Besitz am Fahrzeugbrief zu.
  4. Bei Zahlungsverzug des Kunden können wir vom Vertrag zurücktreten.
  5. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Vertragsgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

§ 8 Gewährleistung

  1. Der Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
  2. In jedem Fall unberührt bleiben Ansprüche des Kunden wegen eines Körperschadens sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Garantie für die Beschaffenheit.

§ 9 Haftung

  1. In allen Fällen der Verletzung von vertraglichen oder vorvertraglichen sowie gesetzlichen Pflichten haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen haften wir nur bei der Verletzung oder Nichterfüllung wesentlicher Vertragspflichten und nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
  3. Die Haftung aufgrund arglistigen Verschweigens eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, nach dem Produkthaftungsgesetz und für Körperschäden bleibt stets unberührt.

§ 10 Sonstiges

  1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Ort unserer Niederlassung.
  2. Das Vertragsverhältnis einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausschließlich nach deutschem Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts beurteilt, auch wenn der Besteller seinen Sitz im Ausland hat oder wenn es sich um ein Exportgeschäft handelt.
  3. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Geschäftsbedingungen in ihrer Gültigkeit unberührt. Die Vertragsteile sind gehalten, einer ungültigen Bestimmung nach Möglichkeit eine deren wirtschaftlichem Zweck entsprechende wirksame Fassung zu geben.
  4. §36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz): An einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir weder teil, noch sind wir zu einer Teilnahme daran verpflichtet.

Herausgeber: GGH Gebrauchtwagengroßhandel Nord – Süd GmbH
https://www.ggh.eu, Umsatzsteueridentnummer DE171121840
Stand: 25.02.2019